Autoschäden nach der Partynacht Kaskoversicherung haftet bei Schäden durch Silvesterraketen
Berlin (dpa/tmn) - Schäden an parkenden Autos durch Raketen in der Silvesternacht können sich Autofahrer in der Regel nur durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ersetzen lassen.
„Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden“, sagt eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Auch bei Glasbruch springt die Teilkasko ein. „Die Vollkaskoversicherung kommt für den Schaden auf, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig beschädigt werden“, erklärt die Sprecherin. Die Vollkasko deckt auch Beschädigungen wie Beulen und Kratzer ab, die etwa herabfallende Raketen am Auto verursachen.
Die Schäden sollten die Autofahrer am besten polizeilich aufnehmen lassen oder sich durch Zeugen bestätigen lassen. Auf jeden Fall sollten sie Fotos aus möglichst verschiedenen Perspektiven machen und umgehend die Versicherung kontaktieren, rät der GDV.
Allerdings könnte der regulierte Schadenfall Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung haben. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung müssen die Versicherten in jedem Fall einkalkulieren. Ohne Kaskoschutz müssen die Autofahrer den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Es sei denn, der Verursacher ließe sich ermitteln. Dann würde - falls vorhanden - dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden begleichen.
Zu Silvester stellen Autofahrer ihr Fahrzeug am besten in der Garage oder im Parkhaus ab. „Falls das nicht möglich ist, dann sollten sie auf jeden Fall nicht in der Nähe von bekannten Partymeilen das Auto parken“, rät die Sprecherin.