Kfz-Schiedsstellen schlichten Streit mit Werkstätten

Düsseldorf (dpa/tmn) - Manchmal wird ungefragt das Wischwasser aufgefüllt. In anderen Fällen berechnen Werkstätten aufwendige Arbeiten, die sie gar nicht erledigt haben. Fliegt das auf, gibt es Zoff.

Hilft kein Gespräch weiter, können Kfz-Schiedsstellen eingeschaltet werden.

Verdeckte Ermittlungen mit präparierten Autos bringen es regelmäßig zutage: Kfz-Werkstätten arbeiten manchmal nicht sorgfältig genug. Wie Untersuchungen von Automobilclubs immer wieder zeigen, übersehen die Fachbetriebe Fehler, lassen Autofahrer für nicht erbrachte Leistungen zahlen oder erledigen Arbeiten ohne Absprachen. Grund genug für Groll auf Kundenseite besteht oft. Doch muss eine Fachwerkstatt nicht gleich verklagt werden, wenn es mit Sorgfalt und Service hapert. Für die außergerichtliche Streitschlichtung, die sogenannte gütliche Einigung, können Kfz-Schiedsstellen sorgen.

In Deutschland gibt es 130 dieser „anerkannten Einrichtungen der Schiedsgerichtsbarkeit“, wie sie offiziell heißen. Und außerdem eine Bedingung, um den in der Regel kostenlosen Schlichter-Service des Kfz-Gewerbes in Anspruch nehmen zu können: „Der Betrieb muss Mitglied der Kfz-Innung sein“, sagt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Nur für sie ist der Schiedsspruch bindend. Eine Übersicht der Schiedsstellen finden Verbraucher im Internet.

Hat der Kunde sein Auto in die Hände eines der deutschlandweit rund 38 000 Innungsbetriebe gegeben und ist mit der Arbeit der Schrauber nicht zufrieden, kann er das Schlichtungsverfahren anstoßen. Köster nennt die häufigsten Gründe: „Meistens wird die Höhe der Rechnung bemängelt, oder es wurden Arbeiten unsachgemäß oder unbeauftragt ausgeführt.“ Auch bei Unstimmigkeiten über einen Gebrauchtwagenkauf schreiten die Schiedsstellen auf Wunsch ein. Laut der ADAC-Webseite befassen sie sich zudem mit Streitigkeiten über Motorradreparaturen, Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht seien dagegen ausgeschlossen.

Doch bevor die Schlichter aktiv werden, hilft unter Umständen schon etwas ganz Naheliegendes weiter: „Man sollte zuerst mit der Werkstatt sprechen“, rät Köster. Alternativ kann der Kunde auch schriftlich auf Nachbesserung bestehen. Entsprechende Vordrucke können etwa von der ADAC-Homepage heruntergeladen werden.

Hilft all das nicht weiter, wird der Schiedsantrag gestellt. Formulare stellt der ZDK zum Download bereit. Beachtet werden sollte die Verjährungsfrist: Sobald der Werkstattkunde Grund zur Beanstandung sieht, muss er innerhalb von sechs Wochen die sogenannte Anrufungsschrift einreichen. Bei Gebrauchtwagenkäufen gilt eine Frist von maximal 13 Monaten. Binnen weniger Wochen darf mit einem Ergebnis gerechnet werden - Gerichtsverfahren dagegen dauern oft Monate. „Und Sie sparen an Gerichts- und Anwaltskosten“, fügt Köster hinzu.

Auch für die Juristin Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen haben Schiedsverfahren prinzipiell Vorteile: „Vorausgesetzt, die Schiedskommission arbeitet für beide Seiten fair, ist dieser Weg für den Verbraucher nicht nur kostenfrei, sondern kann auch der einfachere Weg zu einer Lösung sein als der Gerichtsweg.“

Durch die Zusammensetzung der Kommissionen würden Verbraucher- und Handwerksinteressen gleichermaßen berücksichtigt, versichert der ZDK. Besetzt sind die Gremien mit Fachleuten, darunter ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender, Vertreter von Kfz-Gewerbe und ADAC sowie ein Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil-Treuhand.

Meist ist die Schlichtung aber erledigt, bevor die Kommission zusammenkommt. Denn fast 90 Prozent der eingereichten Streitigkeiten können schon in einem Vorverfahren gütlich erledigt werden. Das bedeutet: „Mit einem Anruf im Betrieb kann der Vorsitzende der Kommission die Sache meist schon aus der Welt schaffen“, so Köster.

Jährlich werden rund 11 000 Schiedsanträge im Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten eingereicht, dem gegenüber stehen weit über 70 Millionen Aufträge in den Werkstätten. Im Jahr 2010 legten Kunden bei nur 0,02 Prozent dieser Aufträge und den Gebrauchtwagenverkäufen Einspruch ein. Der ZDK wertet die niedrige Quote als Indiz für „hohe Qualität“ der Betriebe, allerdings seien die Schiedsstellen auch recht unbekannt. Trotz Unzufriedenheit stoßen also längst nicht alle Kunden ein Schiedsverfahren an.

Entgegen der statistischen Wahrscheinlichkeit kann ein Schiedsverfahren aber auch einmal nicht die erwünschte Einigung bringen. Für solche Fälle ist dem ZDK zufolge noch „der ordentliche gerichtliche Weg“ möglich, der Rechtsweg also nicht ausgeschlossen.

Besser als ein wie auch immer gearteter Streit mit einem Kfz-Betrieb ist gute Vorbeugung. So sollten die zu erwartenden Kosten geklärt werden, etwa in Form eines schriftlichen Kostenvoranschlags. „Die Werkstatt muss den Kunden unverzüglich benachrichtigen, sobald mit einer Überschreitung von mehr als 15 Prozent des veranschlagten Reparaturpreises zu rechnen ist“, erklärt ADAC-Juristin Katharina Bauer. Oder der Kunde setzt gleich ein Preislimit, das ohne seine Zustimmung nicht überschritten werden darf.