Lkw-Überholverbot gilt auch für große Wohnmobile
Stuttgart (dpa/tmn) - Mal eben ein Wohnmobil mieten und die Freiheit des Reisens auf vier Rädern genießen - an sich kein Problem. Allerdings gelten die Reisemobile ab einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen andere Verkehrsregeln als für Pkw.
Ein Reisemobil zu steuern, ist für Leute, die ihren Autoführerschein vor 1999 gemacht haben, kein Problem. „Sie dürfen Fahrzeuge und Gespanne bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren“, sagt Hannes Krämer, Rechtsexperte vom Auto Club Europa (ACE).
Für sie gelten dann aber andere Verkehrsregeln. So muss man sich als Fahrer an die Verkehrszeichen für Brummis halten, und es gilt auf Autobahnen zum Beispiel das Lkw-Überholverbot. Zudem ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt.
Jüngere Fahrer mit Führerschein der Klasse B müssen sich um derartige Beschränkungen nicht kümmern: Sie dürfen ohnehin nur Wohnmobile mit bis zu 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse steuern. Wird dieses Gewicht überschritten, ist ein Lkw-Führerschein der Klasse C1 notwendig. Damit dürfen Lkw bis 7,5 Tonnen inklusive Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtmasse gefahren werden.
Zwar gilt der jeweilige deutsche Führerschein auch im Ausland, doch die für Lkw geltenden Verkehrsregeln können anders aussehen, warnt der ACE. „Wer die bundesdeutschen Grenzen Richtung Ausland verlassen möchte, sollte sich zuvor über die dortigen Regelungen für die rollenden Feriendomizile informieren“, sagt Krämer. Allerdings müssen sie nicht immer strenger sein. In Österreich etwa gilt das Verkehrszeichen mit dem Lkw in einem rot umrandeten Kreis laut dem ACE tatsächlich nur für Lastkraftfahrzeuge, nicht jedoch für Reisemobile.