Dazu gehört auch das Licht. Schon seit Jahren dürfen Radler dazu mobile Beleuchtungssets nutzen. Seit Sommer 2017 sind dabei nicht nur Akkus, sondern auch Batterien erlaubt. Radler müssen die Sets nicht permanent, sondern nur bei Bedarf dabeihaben.
„So dürfte man sie mittags eher nicht brauchen, sollte sie aber beim abendlichen Training nicht vergessen“, sagt Thomas Geisler vom pd-f. Mobile Leuchtsets müssen aber über eine sogenannte K-Kennzeichnung verfügen.