„Parkrempler“: Zettel hinterm Wischer reicht nicht
München (dpa/tmn) - Wer nach einem „Parkrempler“ nur einen Zettel mit Kontaktdaten und Unfallhergang hinter dem Scheibenwischer hinterlässt, begeht Fahrerflucht. Der Pechvogel muss auf den Fahrer des verbeulten Autos warten oder die Polizei rufen - sonst drohen Strafen.
Wer nicht so viel Geduld hat, begehe eine Straftat, berichtet der ADAC in München. Er müsse mit Geldstrafen und Punkten in Flensburg rechnen. Und der Verlust des Führerscheins droht.
Hat der Unfallverursacher nicht die Möglichkeit, die Polizei direkt zu benachrichtigen, gilt laut ADAC eine Wartefrist von 30 Minuten. Erst danach dürfe der Unfallort verlassen werden, um den Unfall zu melden. Wie Fahrerflucht in solchen Fällen bestraft wird, hängt von der Höhe des Schadens ab: Bei bis zu 600 Euro werde das Verfahren gegen eine Geldstrafe meist eingestellt, so der ADAC. Macht der Schaden mehr als 1200 Euro aus, wird der Führerschein für sechs Monate oder mehr entzogen, und es gibt sieben Punkte in der Verkehrssünderdatei.
Darüber hinaus verliert der Verursacher den Versicherungsschutz: Laut ADAC zahlt die Kasko den eigenen Schaden nicht. Die Haftpflicht begleicht den Schaden des anderen zwar, fordert dafür vom Versicherungsnehmer jedoch bis zu 5000 Euro zurück.