Reifen löst sich: Werkstatt muss Schadenersatz zahlen

Heidelberg (dpa) - Wegen mangelhafter Sicherheitshinweise nach dem Radwechsel muss eine Autowerkstatt nach einem Unfall dem Fahrer Schadenersatz zahlen. So urteilte das Landgericht Heidelberg in einem Berufungsverfahren.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Werkstatt nicht deutlich genug darauf hingewiesen hatte, dass die Radschrauben neu aufgezogener Winterräder nach den ersten maximal 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Lediglich auf der Rechnung unterhalb der Unterschriftenzeile und ohne besondere Kennzeichnung stand ein Hinweise auf die Pflicht, wie das Gericht jetzt mitteilte. Das Urteil war bereits am 27. Juli gesprochen worden (Aktenzeichen: 1 S 9/10).

Ein Mann hatte geklagt, weil er von der Werkstatt einen Schaden in Höhe von 4000 Euro ersetzt bekommen wollte. Nachdem er rund 1900 Kilometer gefahren war, hatte sich ein Rad während der Fahrt auf der Autobahn gelöst. Das Gericht gab ihm nun in der Berufungsinstanz Recht. Allerdings trage der Kläger eine Mitschuld von 25 Prozent, weil er die allmähliche Lockerung bemerkt haben müsste und nicht rechtzeitig zur Werkstatt fuhr.