Reparierte Leichtmetallfelgen verboten

Losheim am See (dpa/tmn) - Autos mit reparierten Leichtmetallfelgen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Leichtmetallfelgen durch Wärmebehandlungen oder Rückverformungen für den Einsatz auf der Straße wieder flott zu machen, ist verboten.

Wie die Sachverständigenorganisation KÜS erläutert, werden die reparierten Räder bei der Hauptuntersuchung als „schwerer Mangel“ eingestuft. Erlaubt ist dagegen, optische Mängel wie Macken und Kratzer an Leichtmetallfelgen zu beseitigen. Dabei müssen aber unbedingt die Vorgaben der Hersteller für die Bearbeitung beachtet werden, so die KÜS.