„Ohne deutsche Papiere ist dafür immer ein sogenanntes Vollgutachten erforderlich, mit dem man bei der Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis bekommt“, sagt Vincenzo Lucà vom Tüv Süd. Das gelte auch für zulassungsfreie Roller. „Und ganz wichtig: Mit ausländischen Papieren darf man in Deutschland nicht fahren.“
Beim Vollgutachten prüfen die Experten unter anderem, ob alle Teile am Roller vorschriftsmäßig sind. Anhand der Fahrgestell- und Motornummer könne der Tüv in einer Datenbank für fast jedes Modell entsprechende Informationen auslesen. Kostenpunkt: Bei einem originalen Roller laut Tüv Süd in der Regel unter 200 Euro.