Was tun? Sichern und dokumentieren: Richtig handeln nach Wildunfällen

Berlin/Bonn (dpa/tmn) - „Achtung Wildwechsel“ - wenn Autofahrer das dreieckige Gefahrzeichen mit dem von rechts nach links springenden Reh sehen, müssen sie vor allem am frühen Morgen und bei einsetzender Dämmerung vorsichtig fahren.

Foto: dpa

Besonders dann könnten Wildtiere die Fahrbahn queren.

„Dann suchen die Tiere ihre Futtergründe auf beziehungsweise kehren in die Nachquartiere zurück“, erklärt der Biologe Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdverband (DJV). Zu Kollisionen mit Wildtieren kommt es immer wieder. Die Zahlen bewegen sich seit Jahren auf einem sehr hohen Niveau, so Reinwald. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) registrierte 2015 mit knapp 263 000 Unfällen sogar einen neuen Höchststand. Noch nicht berücksichtigt sind hierbei Wildunfälle, die von Autofahrern nicht gemeldet wurden. Die Dunkelziffer liegt dem DJV zufolge vermutlich fünfmal so hoch.

Gemeldet werden sollte aber jeder Unfall mit einem Wildtier, sagt Reinwald. Es könne beispielsweise sein, dass ein Reh zwar geflüchtet, aber dennoch stark verletzt ist. „Das kann vom zuständigen Jäger nur gefunden werden, wenn der Unfall auch gemeldet wurde.“

Grundsätzlich empfiehlt der DJV folgende Vorgehensweise nach einer Kollision mit einem Tier: Warnweste überziehen, die Unfallstelle durch ein Warndreieck absichern und die Polizei informieren. Diese kontaktiert dann den Jäger oder Förster. Keinesfalls sollten Autofahrer ein verletztes Tier eigenmächtig zum Tierarzt bringen. „Wildtiere sind den Kontakt mit Menschen nicht gewohnt, sie erleiden Todesängste und das Verletzungsrisiko für den Autofahrer ist ebenfalls enorm hoch“, sagt Reinwald. Ist das Tier tot, könne der Autofahrer es aber von der Fahrbahn auf den Seitenstreifen befördern. „Allerdings nur mit Handschuhen, denn eine Ansteckungsgefahr kann nie ausgeschlossen werden“, sagt Reinwald.

Allerdings sollte die Polizei nicht nur gerufen, sondern auch auf sie gewartet werden. „Das ist auch deshalb wichtig, um Zeugen für den Schaden zu haben und sich für die Versicherung die notwendige Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wer sich einfach vom Unfallort entfernt, könne sich strafbar machen.

Auch der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass jeder Fahrzeugführer die ethische und gesetzliche Verpflichtung habe, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern. „Ein verletztes Tier einfach liegenzulassen, ist grobe Tierquälerei. Das gilt auch für Personen, die den Unfall nicht selbst verursacht haben“, sagt Lea Schmitz vom Tierschutzbund.

Daneben rät Reinwald dazu, den Schaden gut zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos. „Wenn ein Unfall passiert, ist der Fahrer erst einmal in der Beweispflicht.“ Es sei daher auch nicht ratsam, Spuren am Auto gleich durch eine Autowäsche zu beseitigen: „Die Versicherung sollte die Möglichkeit haben, einen Unfallschaden auch noch selbst zu begutachten“.

Goldkamp rät, möglichst Beweisstücke wie Tierhaare zu sichern. Denn über die Teil- oder Vollkasko sind in der Regel nur Wildunfälle mit Haarwild wie Rehen, Wildschweinen oder Füchsen abgedeckt - für Hunde, Kühe oder Pferde gilt das hingegen nicht. „Es kommt immer wieder vor, dass Versicherungen einen Wildunfall anzweifeln. Dann ist eine umfassende Dokumentation sehr hilfreich.“

Info-Kasten: Richtig handeln bei Wildwechsel
Sieht ein Autofahrer plötzlich ein Wildtier auf der Straße auftauchen, rät der Deutschen Jagdverband (DJV) davon ab, auszuweichen. „Eine kontrollierte Kollision mit dem Tier ist allemal besser als ein unkontrollierter Zusammenstoß mit einem Baum“, sagt Torsten Reinwald vom DJV. Zuvor sollte der Autofahrer durch Hupen auf sich aufmerksam machen und auf keinen Fall aufblenden. „Die Augen von Wildtieren funktionieren wie Restlichtverstärker und sehen in der Dämmerung viel besser.“ Bei Fernlicht seien die Tiere daher besonders stark geblendet. Sie rennen dann meist orientierungslos direkt vor das Auto.