Chance auf Schadenersatz So beteiligen sich VW-Kunden an der Musterfeststellungsklage

München (dpa/tmn) - Im VW-Abgasskandal fordern derzeit Aktionäre im Musterverfahren Schadenersatz. Bald können aber auch betroffene Autofahrer auf ähnliche Weise gegen den Autobauer vorgehen.

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Dazu müssen sie sich an einer Musterfeststellungsklage beteiligen, wie sie ab 1. November grundsätzlich möglich sind. Wie das geht, erklären der ADAC und seine Clubzeitschrift „ADAC Motorwelt“ (Ausgabe 9/2018).

Ab wann kann ich mich an einer Musterfeststellungsklage beteiligen?

Einige Verbraucherverbände können ab 1. November Musterfeststellungsklagen führen, wenn sie dabei bestimmte Kriterien erfüllen. Ob Schadenersatzansprüche bestehen oder nicht, ermittelt dann ein Verfahren verbindlich für alle Beteiligten. Das dürfte laut ADAC auch im Dieselskandal von VW der Fall sein.

Um welche Modelle aus dem VW-Konzern geht es konkret?

Gegenstand eines ersten Verfahrens könnten Fahrzeuge aus dem VW-Konzern sein, in denen EA-189-Motoren verbaut sind, die über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. Die Halter wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt aufgefordert, Nachrüstungen von VW vornehmen zu lassen.

Wie genau kann ich mitmachen?

Wenn ein klagebefugter Verband eine zulässige Musterklage einreicht, wird beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Klageregister geführt, das alle öffentlichen Bekanntmachungen rund um die Musterfeststellungsklage enthält: Anmeldevoraussetzungen, Fortgang des Verfahrens, zu beachtende Fristen und so weiter. Wenn eine Klage unmittelbar zum 1. November eingereicht wird, ist voraussichtlich ab Mitte November mit Eröffnung des Klageregisters zu rechnen.

Bis wann sollte ich mich im Klageregister eintragen?

Eine Anmeldung ist nach dem Gesetz zwar grundsätzlich bis zum Tag der mündlichen Verhandlung möglich. Da die Ansprüche gegen VW am 31. Dezember 2018 verjähren, sollte man sich sicherheitshalber bis zu diesem Datum registrieren, rät der ADAC. Denn so bleiben auch die ansonsten Ende 2018 verjährenden Ansprüche gegen VW weiter bestehen. Die Teilnahme am Register und Verfahren sind kostenlos. Und bis zum Ende des ersten Tages einer mündlichen Verhandlung können sich Autofahrer auch wieder austragen.

Bekomme ich nach erfolgreicher Klage sofort Geld?

Bei erfolgreicher Klage winkt den Beteiligen noch nicht automatisch Geld. „Ihre individuellen Ansprüche müssen Verbraucher gegebenenfalls in einem weiteren Gerichtsverfahren durchsetzen“, so der ADAC. Anders sei dies nur, wenn sich die Parteien mit Zustimmung des Gerichts und der im Klageregister Eingetragenen auf einen Vergleich einigen, der eine entsprechende Entschädigungszahlung vorsieht. „Ob dies geschieht, hängt von der Bereitschaft der Klageparteien ab, sich in einem Vergleich zu einigen.“

Doch generell gilt: Bei einem für alle Seiten verbindlichen und positiven Urteil könnten Betroffene ihre Schadenersatzansprüche vermutlich mit „guten Aussichten“ führen, informiert die Clubzeitschrift.