Sparsam dekorieren: Ein Wagen ist kein Wohnzimmer
München (dpa/tmn) - Plastiktanne auf dem Armaturenbrett, Lichterkette vor der Scheibe, Nikolaus-Sticker am Innenspiegel - zur Weihnachtszeit verwandelt sich manches Auto in einen festlich geschmückten Schlitten.
Aber nicht jede Deko ist im Verkehr erlaubt.
Ins Scharnier der Sonnenblende ist ein Engelchen eingehakt, und auf dem Handschuhfach dreht sich zu Jingle Bells eine Mini-Kunsttanne: Ob solche Gimmicks im Auto die Vorfreude aufs Fest verstärken, darüber lässt sich streiten. Über die Rechtslage allerdings nicht - laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist längst nicht alles erlaubt, was gefällt. Besonders schwierig ist die Beleuchtung: Lichter, die nur Dekoration sind, seien im oder am Auto grundsätzlich nicht erlaubt, warnt Philip Puls vom TÜV Süd. Wer mit einem weihnachtlich ausgeleuchteten Auto unterwegs ist, müsse sogar 20 Euro Bußgeld bezahlen, ergänzt Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE).
Gerade im Winter, wenn es lange dunkel ist, sind solche zusätzlichen Lichteffekte im Straßenverkehr gefährlich. Sie irritierten zum Beispiel den Fahrer, weil sie in der Frontscheibe reflektieren, sagt Hillgärtner. Blinken sie auch noch und sind farbig, können sie gerade an der Ampel für fatale Versehen sorgen. „Stellen Sie sich vor, Sie warten an der Ampel und Ihr Bäumchen blinkt in all den Farben, die eine Ampel auch hat, und dann regnet es vielleicht sogar noch: Da kann schon einiges passieren.“
Weihnachtsbeleuchtung im und am Fahrzeug könne aber auch andere Verkehrsteilnehmer ablenken, warnt Puls. Das gelte etwa für Lichter im Inneren des Autos, die nach außen strahlen. Aber auch für Leisten mit LED-Lämpchen außen am Wagen wie in der TV-Serie „Knight Rider“. „So etwas zieht wahnsinnig Aufmerksamkeit ab, die mir im Verkehr massiv fehlt“, sagt Arnulf Thiemel vom ADAC-Technikzentrum.
Problematisch ist aber nicht nur die Beleuchtung: „Je nach Auto kann so eine Tanne rechts außen auf dem Armaturenbrett schon mal einen ganzen Fußgänger verdecken“, gibt Thiemel zu bedenken. Überhaupt lassen Fahrer von größeren Dekorationselementen besser die Finger: Vom Innenspiegel sollte kein Weihnachtsmann baumeln, der einen vom Umfang her regelrecht erschlägt, ergänzt Hillgärtner.
Ein wichtiger Punkt ist für Thiemel auch die Befestigung: Wer sein Holzengelchen im Getränkehalter nicht ordentlich festgemacht hat, komme beim Bremsen möglicherweise in die Bredouille. Das Engelchen werde dann schnell zum unkalkulierbaren Fluggeschoss. Oder es verleite den Fahrer unter Umständen zu einem reflexartigen Griff nach dem Getränkehalter und lasse ihn den Blick von der Straße nehmen.
Nicht nur an der Frontscheibe sollte Weihnachtsdekoration lieber sparsam eingesetzt sein. Aufkleber, die von innen an der Heckscheibe kleben, könnten die Heizdrähte beschädigen, warnt Thiemel.
Mit Tipps für Fahrer, die partout nicht auf Adventsschmuck im Auto verzichten wollen, tun sich die Experten schwer. „Das Auto ist nun mal kein Wohnzimmer, sondern man sollte sich auf den Verkehr konzentrieren“, findet Thiemel. Ein Kompromiss seien aber zum Beispiel Sonnenblenden für Kinder, die sich mit Gummisaugern an den Seitenscheiben befestigen lassen. Die gebe es auch mit Weihnachtsmotiven.
Auch Sitzbezüge mit passenden Motiven seien unproblematisch - aber nur, solange sie eine Freigabe für Sitze mit Seitenairbag haben, falls das Auto einen solchen hat, sagt Thiemel. Auch die Frontscheibenabdeckung gegen Frost gebe es in der Festversion. „Dann kann man da ja seine Freude dran haben.“ Anhängsel für die Antenne wie ein Plüsch-Nikolaus seien grundsätzlich nicht verboten. Reißen sie unterwegs allerdings ab, könne das für den nachfolgenden Verkehr gefährlich werden und eine Strafe nach sich ziehen.
Seit 2003 gebe es das Gesetz, das Lichtverstöße mit 20 Euro Bußgeld ahndet, sagt Hillgärtner. „Im Sinn hatte man damals aber eher die Lkw-Fahrer. Die Kapitäne der Landstraße sind nämlich dazu übergegangen, ihre Fahrerhäuser auszuleuchten mit Blaulichtstrahlern, Weihnachtsbäumen und rundum beleuchteter Frontscheibe“, erläutert Hillgärtner. Das habe andere Verkehrsteilnehmer irritiert. Bei 20 Euro Bußgeld bleibt es in solchen Fällen längst nicht immer. Wenn wegen der weihnachtlichen Blinklichter am Wagen ein Unfall passiert, haftet der Fahrer eventuell - und dann wird es erheblich teurer.