Tipps vom ADAC Tachobetrug: Widersprüche in Unterlagen können Indizien sein
München (dpa/tmn) - Tachobetrug lässt sich technisch oft nicht nachweisen. Darauf weist der ADAC hin. Doch ein prüfender Blick in die Unterlagen des Wagens kann Indizien dafür liefern.
Das gilt etwa, wenn sich Unstimmigkeiten in Prüfberichten, Serviceheften, Tank- oder Werkstattquittungen oder etwa auf Anhängern im Motorraum häufen. Der ADAC nennt ein Beispiel, das stutzig machen sollte: Wenn etwa ein Ölwechsel beispielsweise bei 180 000 Kilometern fällig sei, aber das Auto erst 100 000 Kilometer gelaufen sein soll. In der Regel sei aber ein Wechsel spätestens alle 30- bis 40 000 Kilometer fällig.
Ein verwohnter Innenraum bei angeblich niedrigem Kilometerstand sei alleine auch kein Beweis, könne aber ein weiteres Mosaiksteinchen sein, das auf Manipulationen hinweisen kann, so der ADAC. Auch ein Kontakt zum Vorbesitzer könne Aufschluss zum Beispiel über den Kilometerstand beim damaligen Verkauf geben. Schließlich rät der Club dazu, sich nicht auf Formulierungen wie „Kilometerstand abgelesen“ einzulassen, sondern sich im Kaufvertrag schriftlich die tatsächliche Laufleistung bestätigen zu lassen.