Tempolimit für Winterreifen: Wann ist ein Hinweis nötig?

Essen (dpa/tmn) - Wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Winterreifen niedriger ist als das mögliche Spitzentempo eines Autos, muss der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung vor Augen haben. Daher benötigt er einen gesonderten Hinweis im Fahrzeug.

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Bei einem geminderten Tempolimit muss im Blickfeld des Fahrers ein spezieller Aufkleber angebracht sein oder die erlaubte Höchstgeschwindigkeit der Reifen anderweitig im Cockpit angezeigt werden, erklärt der TÜV Nord. Fehlt dieser Warnhinweis, wird das bei der Kfz-Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel eingestuft: Das Auto muss dann nachgebessert und erneut vorgeführt werden. Außerdem droht den TÜV-Angaben zufolge ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro bei Verkehrskontrollen.

Bei winterlicher Witterung mit Schnee, Eis, Glätte oder Schneematsch sind für Autos, Motorräder und Roller Gummis mit M+S-Kennzeichnung („Matsch und Schnee“) Pflicht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen lässt sich an der Flanke ablesen und mittels einer speziellen Index-Tabelle entschlüsseln. „M“ bedeutet zum Beispiel 130 km/h und „V“ 240 km/h.