Danach müssen die Begleitpersonen auf dem Radweg oder der Straße fahren. Das müssen nicht immer die Eltern sein. Geeignet sind insbesondere mindestens 16 Jahre alte Personen, die auch eine Verantwortung gegenüber dem Kind haben, etwa aus der Familie oder dem Freundeskreis, so der ADAC.
Kinder müssen generell bis zum achten Lebensjahr mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Zwischen acht und zehn Jahren ist ihnen das dann freigestellt, sie können aber alternativ aber auch bereits einen Fahrradweg oder die Straße nutzen.