Führerschein für gültig gehalten - trotzdem Strafe
Koblenz (dpa) - Hält ein Autofahrer seinen ausländischen Führerschein irrtümlich für gültig, schützt ihn dies nicht vor einer Strafe. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.
Ein Autofahrer könne in diesem Fall wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden, da er sich im Zweifelsfall erkundigen müsse, ob der Führerschein auch in Deutschland gilt (Aktenzeichen: 2 Ss 222/10).
Das Gericht verwarf damit die Revision eines Autofahrers. Der in Deutschland wohnende Verurteilte war mit einem tschechischen Führerschein unterwegs. Da der Führerschein ohne ausdrückliche behördliche Anerkennung in Deutschland nicht gilt, verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 800 Euro. Das OLG bestätigte dies nun und erklärte, der in Deutschland lebende Mann habe genug Anlass gehabt, sich wegen seines Führerscheins zu erkundigen.