Kosten für Kleinersatzteile pauschal abrechnen
Erlangen (dpa/tmn) - Die Reparaturkosten für Kleinersatzteile können nach einem Unfall bei der gegnerischen Versicherung pauschal geltend gemacht werden. Ein Aufschlag von zwei Prozent ist zulässig.
Kleinersatzteile können pauschal abgerechnet werden: So lautet das Urteil des Amtsgericht Erlangen (Az.: 3 C 1956/11). In dem Fall hatte sich die Versicherung zunächst geweigert, den zusätzlichen Kostenpunkt zu übernehmen, berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Es gebe allerdings keine Bedenken, den Verbrauch von Kleinteilen und Betriebsflüssigkeiten oder Gasen in geringfügigem Umfang pauschal abzurechnen, so das Gericht. Eine exakte Erfassung der Kosten stünde in keinem Verhältnis zu deren Wert - schließlich lag der Streitwert für die Teile bei 39,78 Euro.