Nach Unfall: Kein Schadenersatz für Vorschäden

Hamburg (dpa/tmn) - So manch einem kommt ein unverschuldeter Unfall gelegen. Scheint er doch die Möglichkeit zu bieten, alte Schäden gleich mitreparieren zu lassen. Doch Sachverständige könnten den Vorschaden genauer unter die Lupe nehmen.

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Alte Macken am Fahrzeug sollten die Halter nach einem Unfall besser außen vor lassen. Man kann sich nicht „gesund reparieren“, warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Hanseatische Oberlandesgericht habe entschieden (Az.: 14 U 57/13), dass jemand, der nach einem Unfall Schadensersatz fordert, nachweisen muss, dass ein Vorschaden an den betreffenden Teilen ordnungsgemäß repariert wurde.

In dem verhandelten Fall hatte das Fahrzeug eines Unfallbeteiligten bereits einen massiven Vorschaden aufgewiesen. Der Halter gab an, dieser sei zuvor ordnungsgemäß repariert worden. Ein Sachverständiger stellte jedoch unregelmäßige Spaltmaße und Wellen am Bodenblech des Fahrzeugs fest, die nicht auf den erneuten Unfall zurückzuführen waren. Den Nachweis, dass der Schaden dennoch ordnungsgemäß repariert worden war, blieb der Mann schuldig. Folglich blieb er auf seinem Schaden sitzen.