Angaben zu Kfz-Diebstahl gründlich machen

Hamburg (dpa/tmn) - Versicherungsbetrug gilt manchen Autobesitzern als Kavaliersdelikt. Wenn der Wagen gestohlen wird, erscheint Schummeln als verlockend. Doch wer bei den Angaben nicht bei der Wahrheit bleibt, riskiert richtigen Ärger.

Wer seinem Kfz-Versicherer einen Fahrzeugdiebstahl meldet, muss sich vor falschen Angaben hüten. „Stellt sich später heraus, dass beispielsweise der Kilometerstand nicht stimmen kann, riskiert der Versicherte seinen Kaskoschutz und obendrein ein Strafverfahren wegen versuchter Täuschung“, erklärt die Hamburger Rechtsanwältin Daniela Mielchen. „Dabei hilft es Ihnen auch nicht unbedingt, wenn Sie die fehlerhaften Angaben aus Nachlässigkeit gemacht haben.“ Unstimmigkeiten können etwa dann auffallen, wenn das gestohlene Fahrzeug wieder auftaucht oder Angaben in der Polizei-Anzeige von denen in der Versicherungsmeldung abweichen.

„Überlegen Sie sich gut, was sie zu Protokoll geben“, empfiehlt Mielchen. Das gelte auch für den Zeitraum, in dem sich der Diebstahl ereignet hat: „Die Sachverständigen der Versicherer können bei einem wieder aufgetauchten Auto anhand der im Fahrzeug gespeicherten Daten nachvollziehen, wann mit dem Wagen gefahren wurde - das kann dem Bestohlenen unter Umständen zum Verhängnis werden, wenn seine Angaben dazu unstimmig sind.“

„Beim geringsten Verdacht der Täuschung wird eine Versicherung erst einmal alle Leistungen verweigern“, sagt die Verkehrsrechtsexpertin. „Das kommt gar nicht so selten vor. Der Versicherte muss dann einen sogenannten Vollbeweis erbringen, was nahezu unmöglich ist. Man braucht dazu zum Beispiel Zeugen für den Diebstahl.“ Auf eine Strafanzeige verzichten die Versicherer laut Mielchen meistens, wenn sich der Kunde damit abfindet, dass er leer ausgeht und zum Beispiel für Schäden an seinem wiedergefundenen Auto selbst aufkommen muss.