Wiederholte Handynutzung kann zu Fahrverbot führen

Hamm (dpa/tmn) - Wer sich mehrfach über das Handyverbot im Straßenverkehr hinwegsetzt, kann vorübergehend seine Fahrerlaubnis verlieren. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.

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Wird man wiederholt mit einem Handy am Steuer erwischt, kann das ein Fahrverbot nach sich ziehen. Die Strafe kann in diesem Fall wegen einer sogenannten „beharrlichen Pflichtverletzung“ verhängt werden. So argumentierte jedenfalls das Oberlandesgericht Hamm und wies die Rechtsbeschwerde eines Verkehrssünders ab, der wiederholt am Steuer telefoniert hatte (Az.: 3 RBs 256/13). Wer sein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand hält, muss eigentlich nur mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen.

In dem verhandelten Fall erhielt ein Autofahrer eine Geldbuße von 80 Euro wegen Vorsatzes und ein Monat Fahrverbot. Der Mann war bereits zweimal in den vergangenen beiden Jahren wegen der unerlaubten Nutzung des Handys verurteilt worden. Darüber hinaus hatte er dreimal die Höchstgeschwindigkeit überschritten und dafür Punkte kassiert. In einem der Fälle hatte er bereits ein Fahrverbot hinnehmen müssen.