Weselsky klagt gegen Sixt-Werbung: Oberlandesgericht prüft
Dresden (dpa/sn) - Das Oberlandesgericht in Dresden verhandelt seit Dienstag über eine Klage des Chefs der Lokführergewerkschaft (GDL), Claus Weselsky, gegen eine Werbung des Autovermieters Sixt. Sixt hatte anlässlich der Lokführerstreiks 2014 und 2015 eine Anzeige mit einem Foto des GDL-Chefs mit der Bildunterschrift „Mitarbeiter des Monats“ veröffentlicht.
Weselsky fordert, dass Sixt diese Anzeige künftig unterlässt und eine Lizenzgebühr für bereits geschaltete Anzeigen mit seinem Bild zahlt (Az.: 4 U 1822/17). Das Landgericht Leipzig hat eine Klage von Weselsky bereits abgewiesen, hiergegen legte er jedoch Berufung ein.
Weselsky sieht in der Werbung eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung. Er sagte in der Verhandlung, es gehe ihm mit dem Prozess darum, dem Unternehmen eine Grenze aufzuzeigen sowie mit der geforderten Lizenzgebühr die Streikkasse der GDL aufzubessern. Der Anwalt von Sixt, Roger Mann, hält die Werbung dagegen für zulässig. Er wollte nicht ausschließen, dass Sixt bei Bahnstreiks im vergleichbaren Ausmaß die Werbung wiederholt. Ein Urteil will das Oberlandesgericht am kommenden Dienstag sprechen.
Sixt hat in der Vergangenheit bereits mehrmals mit provokanten Werbekampagnen für Aufsehen gesorgt. So zeigte das Unternehmen beispielsweise 2001 die damalige CDU-Chefin Angela Merkel in einer Werbeanzeige zunächst mit braver Frisur und der Unterzeile „Lust auf eine neue Frisur?“. Daneben standen ihr in einer Fotomontage die Haare zu Berge und dazu gab es die Unterzeile „Mieten Sie sich ein Cabrio“.