Vollbremsung nicht Notbremsung: Unfall-Radler geht leer aus
Münster (dpa/tmn) - Ein Radfahrer befürchtet eine Kollision mit einem Auto. Er bremst scharf und stürzt. Vor Gericht will er Schadenersatz plus Schmerzensgeld vom Autofahrer erstreiten. Doch das Gericht lehnt ab.
Ein Radfahrer ist bei einer Vollbremsung zu Boden gegangen, als er damit rechnete, dass ihm ein abbiegendes Auto auf dem Radweg die Vorfahrt nehmen würde. Der Autofahrer hatte jedoch mit ausreichend Abstand zum Radweg das Tempo verringert und wollte den Radler vorbeilassen. Zu einer Kollision kam es nicht. Das Amtsgericht Münster sah die Unfallursache in dem unnötig heftigen Bremsmanöver des Radfahrers (Az.: 48 C 3693/12). Den geforderten Schadenersatz plus Schmerzensgeld bekam dieser deshalb nicht zugesprochen. Auf das Urteil weist der Auto Club Europa hin.