Müllfahrzeuge dürfen linke Fahrbahn benutzen

Saarbrücken (dpa/tmn) - Zu übersehen sind Müllfahrzeuge mit Warnfarben und Blinklicht eigentlich nicht. Daher dürfen sie im Einsatz auch links fahren. Andere Verkehrsteilnehmer müssen darauf vorbereitet sein.

Stößt ein Autofahrer aus eigenem Verschulden mit einem links fahrenden Entsorgungswagen zusammen, haftet er allein für den Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az.: 4 U 108/12). In dem verhandelten Fall ging es um eine Frau, die an einer Kreuzung mit der Vorfahrtsregel „Rechts vor links“ nach rechts abgebogen war. Daraufhin stieß sie mit einem Müllauto auf der linken Fahrbahn zusammen.

Wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erklären, gilt die Regel „Rechts vor links“ für die gesamte Fahrbahn. Dem Fahrer des Müllautos sei kein Vorwurf gegen das Rechtsfahrgebot zu machen: Entsorgungsfahrzeuge dürften auf jeder Straßenseite fahren, wenn ihr Einsatz dies erfordere. In dem Fall habe das Fahrzeug gewendet, um Müll zu laden.