Strafanzeige und Idiotentest: Was betrunkenen Radfahrern blüht
Bremen (dpa/tmn) - Die Promillegrenze für Radfahrer bleibt. Sie liegt über der für Autofahrer. Das heißt aber nicht, dass sich Radfahrer den einen oder anderen Schluck einfach gönnen können. Hier die Regeln und die Punktevergabe im Überblick:
Wer mit 1,6 Promille oder mehr im Blut Fahrrad fährt, begeht eine Straftat. Allerdings können sich Radler auch schon mit einem weitaus geringeren Alkoholpegel eine Strafanzeige einhandeln, wenn sie zum Beispiel Schlangenlinien fahren, Verkehrsregeln missachten oder wenn ein Unfall passiert. Dann sei ab 0,3 Promille eine Strafverfolgung denkbar, erklärt Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).
Hat die Polizei bei einer Kontrolle oder am Unfallort den Verdacht, dass ein Radler alkoholbedingt Fehler gemacht hat, muss dieser mit einem Ermittlungsverfahren rechnen, sagt Huhn. Bei einem vergleichsweise geringen Promillewert lasse sich alkoholbedingtes Fehlverhalten zwar meist nur schwer nachweisen, räumt der ADFC-Referent ein. Je näher ein Radfahrer aber an den Grenzwert von 1,6 Promille herankomme, desto wahrscheinlicher werde es, dass der Staatsanwaltschaft das gelinge.
Wird einem Fahrradfahrer strafrechtlich relevanter Alkoholmissbrauch nachgewiesen, hat das gravierende Folgen: Das Fehlverhalten wird laut Huhn mit sieben Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe von meist einem Nettomonatsgehalt geahndet. Ab 1,6 Promille könne die Straßenverkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) - den sogenannten Idiotentest - anordnen und je nach Ergebnis den Führerschein für Kraftfahrzeuge einkassieren oder sogar ein unbefristetes Radfahrverbot aussprechen.
An der Obergrenze von 1,6 Promille für Radfahrer wird sich vorerst nichts ändern. Die Verkehrsminister der Länder haben bei ihrer Herbsttagung in Suhl in Thüringen zwar über eine Herabsenkung beraten, am Ende aber keinen konkreten Änderungsvorschlag gemacht. Stattdessen empfahlen sie dem Bundesverkehrsministerium, die geltenden Gesetze zu überprüfen. Die Ergebnisse sollen dann Grundlage für eine erneute Diskussion auf der Herbsttagung im nächsten Jahr sein.