Versicherung muss nach Unfall Vollkaskoschutz für Mietwagen zahlen

Düsseldorf (dpa/tmn) - Nutzt ein Autofahrer nach einem Unfall einen Mietwagen, muss die gegnerische Versicherung auch den Vollkaskoschutz für das Auto bezahlen. Der Geschädigte hat Anspruch darauf sich auf Kosten der Versicherung gegen Schäden abzusichern.

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung den Vollkaskoschutz für den Mietwagen des Geschädigten übernehmen. Das entschied das Landgericht Düsseldorf (Az.: 23 S 287/12), berichtet der ADAC. Der Geschädigte habe das Recht, sich auf Kosten der Versicherung gegen das finanzielle Risiko eines Schadens abzusichern - zumal es sich bei den meisten Mietwagen um neuwertige und damit teurere Modelle handelt.

Das gilt auch, wenn das Unfallopfer für sein eigenes Auto keine Kaskoversicherung hatte. Allerdings kann die gegnerische Versicherung dann Abstriche machen, weil dem Geschädigten gegenüber seinem eigenen Fahrzeug ein Vorteil entsteht: Sie muss dann nicht die kompletten Kosten für den Kaskoschutz beim Mietwagen erstatten.