Der Fall: Ein Autofahrer fuhr zu schnell und wurde zu einer Geldbuße von 265 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Das hat das Oberlandesgerichts Oldenburg hob das Urteil wieder auf, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt (Az.: 2 Ss (OWI) 278/14).
Die Begründung: Das Urteil enthielt keinerlei Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten. Bei Geldbußen dieser Höhe seien die nur dann entbehrlich, wenn es keine Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder schlechte wirtschaftliche Verhältnisse gibt und der Betroffene auch keine Angaben zu ihnen macht.