Kostenerstattung Mietwagen: Reale Marktpreise entscheidend

Düsseldorf (dpa) - Nach einem Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen. Die Kosten dafür dürfen allerdings nicht zu hoch sein und müssen sich an den tatsächlich geforderten Preisen der Autovermieter orientieren.

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Das lässt sich einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf entnehmen, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: I-1 U 42/14). In dem verhandelten Fall hatte sich die Geschädigte eines Unfalls für einen teuren Mietwagen entschieden.

Für die Schätzung, ob die Kosten angemessen waren, zog das OLG die Marktpreisliste des Fraunhofer-Instituts heran und gab ihr den Vorzug gegenüber der vom Branchendienst Schwacke erstellten Preisliste. Letztere beruhe im Wesentlichen auf Preisinformationen der Anbieter, weshalb das Gericht Zweifel hatte, ob sie den Markt wirklich realistisch abbildet. Das Fraunhofer-Institut ermittle die Preise durch anonyme Marktabfragen und entspreche daher den real gezahlten Preisen am ehesten.