Rutschige Straße: Bundesland muss Schadenersatz zahlen
Berlin (dpa/tmn) - Wenn bei bekannten Straßenmängeln keine Warnhinweise oder Tempolimits bestehen, kann nach einem Unfall das Bundesland zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im verhandelten Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 11 U 166/14) war eine Motorradfahrerin bei Regen auf einer Landstraße gestürzt. Sie verklagte das Land, da der Belag an der Unfallstelle zu rutschig gewesen sei. Das OLG gab der Frau Recht: Den Landesbehörden sei der schlechte Zustand an der Unfallstelle bekannt gewesen. Da sie aber weder ein Tempolimit verordneten noch Warnschilder wegen der Gefahren bei Nässe aufstellten, habe das Land die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt.