Zu früh aufgestellte Halteverbotsschilder bleiben gültig
Berlin (dpa/tmn) - Werden mobile Halteverbotsschilder bereits vor der Genehmigung aufgestellt, verlieren sie dadurch nicht die Gültigkeit am betreffenden Tag. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: VG 14 K 66.15), auf das der ADAC hinweist.
In dem verhandelten Fall missachtete ein Autofahrer ein absolutes Halteverbot, das wegen eines Umzugs eingerichtet wurde. Mobile Verkehrszeichen zeigten das an. Das Auto wurde umgesetzt. Die Kosten dafür sollte der Autofahrer tragen. Der weigerte sich. Sein Argument: Die Firma habe die Schilder zu früh, einen Tag vor Erhalt der Genehmigung, platziert.
Außerdem behauptete er, die Schilder nicht gesehen zu haben. Sie seien nicht richtig aufgestellt oder von Dritten manipuliert worden. Zudem bezweifelte er, dass man - wie protokolliert - versucht habe, ihn vor dem Umsetzen seines Autos zu informieren. Die Sache ging vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied gegen den Falschparker. Die Umzugsfirma habe aus ihrer Erfahrung schließen können, dass eine Genehmigung erteilt werden würde. Anhaltspunkte für die anderen Einwürfe des Autofahrers konnte das Gericht nicht finden. Die Polizei sei nicht verpflichtet, den Halter zu recherchieren und zu benachrichtigen, wenn das weitere Verzögerungen mit sich bringt.