Vorsicht beim Ausfahren aus einer Waschbox

München (dpa/tmn) - Wer aus einer Waschbox ausfährt, muss besonders vorsichtig sein. Ansonsten muss man im Falle eines Unfalls damit rechnen, den größeren Teil des Schadens zu tragen. Auf schlechte Sicht zu verweisen nützt in einer solchen Situation nichts.

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In dem verhandelten Fall war eine Autofahrerin aus einer Waschbox gefahren. Dabei stieß sie mit einem vorbeifahrenden Auto zusammen. Die Frau wollte nicht die volle Verantwortung für den Unfall tragen. Sie entschuldigte sich damit, dass sie schlechte Sicht gehabt habe.

Vor dem Oberlandesgericht München (AZ: 10 U 642/15) überzeugte diese Argumentation nicht: Die Frau hätte sich bei der Ausfahrt aus der Waschbox im Zweifel „eintasten“ müssen - gerade bei schlechter Sicht. Da beide Fahrzeuge nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren seien und wegen der Betriebsgefahr, hafte der andere jedoch auch zu 30 Prozent. Die Verursacherin musste also 70 Prozent des Schadens tragen.