Verursacher muss Lackschaden durch geöffnete Autotür zahlen
Berlin (dpa/tmn) - Seine Autotür sollte man auf einem vollen Parkplatz immer vorsichtig öffnen. Andernfalls muss man möglicherweise Schadenersatz zahlen, wenn man den Lack eines anderen Fahrzeugs beschädigt.
Dass der Schaden durch das Türöffnen entstand, kann durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Das ergibt sich zumindest aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pforzheim (Az.: 6 C 128/14) auf welche die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
In dem verhandelten Fall waren zwei Fahrzeuge auf einem Supermarktparkplatz nebeneinander abgestellt. Einer der Besitzer behauptete, der Fahrer des daneben parkenden Wagens habe sein Auto durch das Öffnen der hinteren rechten Tür beschädigt. Daher verlangte er Schadenersatz in Höhe von 770 Euro.
Vor Gericht hatte der Mann Erfolg: Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Schaden plausibel ist. Auch ein Polizeibeamter bestätigte, dass der Schaden an dem Fahrzeug zur Beifahrertür des anderen Autos passe. Das war für das Gericht Grund genug, den Schadenersatzanspruch zu bestätigen.