Unfall nach Alkoholgenuss - Führerschein weg?
Dessau (dpa/tmn) - Ein Unfall unter Alkoholeinfluss muss nicht immer dazu führen, dass dem Verursacher der Führerschein entzogen wird. Das gilt vor allem, wenn der Betroffene den Grenzwert von 1,1 Promille nicht überschritten hat.
In dem verhandelten Fall vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau (Az.: 11 Gs 472/14) hatte ein Autofahrer in der Stadt die Vorfahrt missachtet. Es kam zum Unfall, bei dem ein Sachschaden entstand. Eine Blutprobe ergab bei dem Unfallverursacher 0,65 Promille. Die Staatsanwaltschaft wollte ihm daraufhin die Fahrerlaubnis entziehen, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ohne Erfolg: Der Autofahrer habe in diesem Fall zwar die Vorfahrt missachtet, erklärten die Richter. Es sei aber nicht zweifelsfrei erwiesen, dass dies auf den Alkohol zurückzuführen sei. Da der Fahrer durch den Alkohol außerdem keine extremen Ausfallerscheinungen hatte, sah das Gericht keine weiteren Anhaltspunkte, die einen Entzug des Führerscheins rechtfertigen würden.