Tempolimit muss ab Verkehrsschild eingehalten werden
München (dpa/tmn) - Den Richtlinien zufolge dürfen Blitzer eigentlich erst 150 Meter hinter einem Temposchild stehen. Autofahrer sollten jedoch wissen: Es gibt gut begründbare Ausnahmen, die auch vor Gericht standhalten.
Eigentlich ist die Regel klar: Kraftfahrer dürfen nur so schnell sein, dass sie bereits beim Passieren des Temposchildes die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten. Doch es gibt Situationen, die Autofahrer zweifeln lassen. In einem vor dem Oberlandesgerichts (OLG) Celle verhandelten Fall, auf den der ADAC hinweist, hatte sich ein Autofahrer auf Richtlinien der Polizei berufen (Aktenzeichen: 311 SsRs 114/11). Danach sollten Blitzer unter normalen Umständen erst in einer Entfernung von 150 Metern hinter dem Temposchild aufgestellt werden. Der Autofahrer aber wurde 80 Meter hinter einem 80 km/h-Schild geblitzt. Gegen den Bußgeldbescheid über 120 Euro legte er Einspruch ein.
Das OLG hingegen bestätigte die Verurteilung durch das örtliche Amtsgericht. In der Begründung hieß es: Da 20 Meter hinter der Messstelle eine gefährliche Einmündung lag, war die Polizei auch nach der Richtlinie zum reduzierten Abstand berechtigt. Wenn Richtlinien eine Toleranz einräumten, führe deren Unterschreitung nicht zum Freispruch, sondern im Einzelfall lediglich zu verringertem Verschulden.