Verkehrsschilder mit Zusatz „werktags“ gelten auch samstags

Berlin (dpa/tmn) - Ob Parkverbot oder Tempolimit: Diese Verkehrsschilder haben manchmal den Zusatz „werktags“. Das bedeutet, sie gelten auch am Samstag. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Der Begriff „werktags“ werde von vielen mit den üblichen Arbeitstagen Montag bis Freitag gleichgesetzt - das ist aber falsch: Schon vor Jahren hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, als Werktage gelten (Az.: VIII ZR 206/04).

Wer Verkehrsschilder mit dem Zusatz „werktags“ an Samstagen missachtet, riskiert in jedem Fall ein Knöllchen, warnt Rechtsanwalt Michael Burmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Klagen dagegen bleiben in der Regel erfolglos. Verkehrszeichen, die am gesamten Wochenende nicht gelten, sind statt „werktags“ mit dem Zusatz „Mo-Fr“ gekennzeichnet.