Versicherung zahlt nicht für gestohlene Fahrrad-Teile

München (dpa) - Eine Fahrradversicherung zahlt meist nur für den Diebstahl des Rads selbst und nicht für gestohlene Teile. Entscheidend seien die Versicherungsbedingungen, entschied das Münchner Amtsgericht in einem Urteil.

Ein Mann hatte von seiner Versicherung die Kosten für einen mehr als 500 Euro teuren Stoßdämpfer verlangt, den Diebe von seinem Fahrrad abgeschraubt hatte. Zudem wollte er die Einbaukosten des neuen Dämpfers von 100 Euro ersetzt haben. Das Amtsgericht wies in dem jetzt veröffentlichten Urteil die Klage ab (Aktenzeichen: 212 C 14241/11). Es liege kein Versicherungsfall vor, da das Fahrrad selbst nicht abhandengekommen sei. Ein Diebstahl von Teilen sei nicht versichert. Das sei in den Versicherungsbedingungen unzweifelhaft festgelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wer ein Fahrrad versichern will, sollte sich daher die Versicherungsbedingungen schon im Vorfeld genau durchlesen und im Zweifelsfall nachfragen.