Von wegen Narrenfreiheit: Autofahren im Karneval

Berlin (dpa/tmn) - Wenn Biene Maja das Auto lenkt und Graf Zahl mit dem Fahrrad durch die Stadt fährt, dann ist Karneval. Sind die Narren unterwegs, hat die Polizei Hochsaison. Denn bei aller guten Laune: Nicht alles ist erlaubt.

„Immer dann, wenn Menschen feiern, neigen sie dazu, auch zu saufen“, sagt Manfred Endler vom Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS). Damit spielt er auf den regelmäßig erhöhten Alkoholkonsum in der Karnevalszeit an. Der Vorsitzende der Landessektion Niedersachsen des BADS in Gehrden rät an den närrischen Tagen gebetsmühlenartig zum Taxifahren. Wer zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch dennoch selbst am Steuer sitzen will, sollte folgende Fakten im Hinterkopf haben:

Alkohol: Ab einem Alkoholpegel von 0,3 Promille können Fahrer ihren Führerschein verlieren, wenn sie in Schlangenlinien unterwegs sind oder einen Unfall bauen. Ab 0,5 Promille ist die Fahrerlaubnis auf jeden Fall für einen Monate futsch, hinzu kommen mindestens vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und 500 Euro Bußgeld. Wiederholungstäter zahlen bis zu 1500 Euro. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille - dann ist der Führerschein mindestens ein halbes Jahr weg und bis zu 3000 Euro Geldstrafe werden fällig. Zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) - dem sogenannten Idiotentest - müssen Fahrer nach Trunkenheitsfahrten mit 1,6 Promille oder mehr im Blut antreten.

Fahranfänger: Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt - nicht nur in der Probezeit - ein absolutes Alkoholverbot. 250 Euro werden fällig, wenn sie angetrunken am Steuer erwischt werden. Weitere Sanktionen sind zwei Punkte und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.

Fahrradfahrer: Auch wer betrunken mit dem Rad fährt, kann seinen Führerschein verlieren, warnt BADS-Fachmann Endler. Als fahrunfähig gilt ein Radler spätestens ab 1,6 Promille, dann steht auch für Fahrradfahrer die MPU an. Geldbußen sind vorher möglich. Dafür müssen keine Fahrfehler gemacht werden: Es reicht, wenn man erwischt wird.

Restalkohol: Das Auto bleibt am besten nach einer feuchtfröhlichen Karnevalsparty in der Garage. Der menschliche Körper baut im Schnitt etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde ab, erklärt Manfred Endler. Ein 80-Kilo-Mann müsse nach dem Genuss von acht kleinen Bieren (0,2 Liter pro Glas) ungefähr acht Stunden warten, bis er wieder fahren darf. Dorothe Göbel von der Polizei Köln warnt aber eindringlich: „Solche Rechenspielchen funktionieren nicht. Wer fahren will, sollte einfach nicht trinken.“

Kfz-Versicherung: „Beim Versicherungsschutz wird immer der Einzelfall betrachtet“, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Generell beginnt für Versicherer aber ab 0,3 Promille die grobe Fahrlässigkeit. Ab diesem Wert trägt der Versicherte eine Mitschuld und bekommt nicht mehr den vollen Schaden ersetzt. Im Fall einer absoluten Fahruntüchtigkeit, also ab 1,1 Promille, zahlt die Versicherung definitiv nicht mehr.

Kostüme: Laut dem ADAC sind Kostüme im Auto grundsätzlich erlaubt. Wenn die Gorillamaske allerdings Sicht oder Gehör einschränkt, wird bei einer Kontrolle ein Bußgeld fällig. Außerdem muss der Fahrer der Polizei Köln zufolge stets erkennbar bleiben, etwa auf dem Foto einer Radarfalle. Und der ADAC warnt: Wenn man kostümiert einen Unfall verursacht, weil die Gorillamaske die Sicht doch behindert hat, verliert man im schlimmsten Fall den Kaskoschutz.

Drogen am Steuer: Bei Drogen am Steuer - etwa einem Joint - gibt es keine Toleranz. „Ab dem ersten Zug gilt der Fahrer als absolut fahruntüchtig und darf vonseiten des Versicherers keine Leistung erwarten“, sagt Lübke. Auch die Polizei kennt hier kein Erbarmen: Wie beim Alkohol drohen hohe Geldbußen und der Führerscheinentzug.

Statistik: ADAC-Daten zeigen keinen signifikanten Anstieg bei den Unfallzahlen an den närrischen Tagen im Vergleich zu einem beliebig gewählten Wochenende im April. Trotzdem bleibt der Rat der Experten: Wer in der Fünften Jahreszeit feiern und trinken will, der steigt besser auf öffentliche Verkehrsmittel um und lässt den Wagen stehen.