Was Autofahrer wissen wollen Wer haftet bei einem Probefahrt-Unfall?

Erfurt (dpa/tmn) - Bei Probefahrten bewahren vertragliche Vereinbarungen vor bösen Überraschungen. „Grundsätzlich sollte im Interesse von Käufer und Verkäufer eine Vereinbarung über die Probefahrt geschlossen werden“, rät Fahrzeugexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen.

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Darin sollten neben den Daten des Halters und des Kaufinteressenten, die Fahrzeug- und Versicherungsdaten sowie eine Haftungsvereinbarung enthalten sein. Musterverträge finden sich im Internet.

„Mit der Haftungsvereinbarung erklärt der Kaufinteressent, dass er für selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug haftet und darüber hinaus den Halter von sämtlichen Ansprüchen freistellt, die beispielsweise durch von ihm begangene Verkehrsverstöße während der Probefahrt entstehen können“, erklärt Leser. Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet grundsätzlich die Haftpflichtversicherung im Rahmen der Halterhaftung. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zugelassen beziehungsweise mit einem roten Händlerkennzeichen ausgestattet ist.

Der Käufer sollte sich vor der Probefahrt vergewissern, dass für das Fahrzeug eine Kaskoversicherung besteht, die im Schadenfall eintritt. „Hierbei würde sich das Risiko auf die Selbstbeteiligung und den Höherstufungsbeitrag der Versicherung beschränken“, erklärt Achmed Leser.

Doch Vorsicht: „Wird der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt, steht der Fahrer beispielsweise während der Probefahrt unter Alkohol oder Drogen, entfällt der Versicherungsschutz“, warnt Leser. Das kann auch bei überhöhter Geschwindigkeit oder einer unüberlegten Bremsprobe im fließenden Verkehr der Fall sein. Besteht keine Kaskoversicherung, bleibt der Probefahrer auf allen Kosten sitzen.

Der Verkäufer hingegen sollte sich vor Antritt der Probefahrt vom Fahrer den Führerschein zeigen lassen und auf ein Pfand bestehen. „Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Probefahrt in einer Diebstahlsanzeige endet“, warnt Leser. Im beiderseitigen Interesse sollte das Fahrzeug vor der Probefahrt auch nach Schäden an Karosserie, Lack und Felgen abgesucht werden. Etwaige Kratzer oder Beulen gilt es dann zu dokumentieren.