In der seit Oktober 2005 geltenden Zulassungsbescheinigung Teil 1 weist der Punkt 14 darauf hin, informiert die „ADAC Motorwelt“ (Ausgabe 04/2018). Im bis dahin gültigen alten Fahrzeugschein finden Autofahrer die Info unter Punkt 1.
Auch die dazugehörigen Schlüsselnummern geben Hinweise, die sich anhand von Tabellen entschlüsseln lassen. Die zwei Endziffern 00 bis 88 stehen demnach für Klassen bis Euro 4 und die Kombinationen mit vorangestellter 35 stehen für Euro 5. Kombinationen mit vorangestellter Ziffer 36 weisen auf Euro-6-Autos hin.