Zahl der „Idiotentests“ könnte bald drastisch steigen
Goslar (dpa) - Stockbetrunken im Straßenverkehr, die Konsequenz: „Idiotentest“. Mehr als 88 000 Kraftfahrer mussten im Jahr 2000 in Deutschland zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). 2014 waren es nur noch etwas mehr als halb so viele.
Die Zahl der Alkoholsünder, die zum „Idiotentest“ müssen, geht kontinuierlich zurück. Nur wer die gefürchtete und mit zum Teil teuren Vorbereitungskursen verbundene Untersuchung erfolgreich meistert, kann wieder einen Führerschein erhalten.
Doch diese positive Entwicklung wird sich vermutlich nicht mehr lange fortsetzen. Im Gegenteil: „Die Zahl der MPU könnte bald drastisch steigen“, fürchtet Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein. Der Grund: Die Grenze, ab der erstmals unter Alkoholeinfluss erwischte Kraftfahrer zur MPU müssen, könnte demnächst bundesweit von 1,6 auf 1,1 Promille sinken. Beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag soll darüber jedenfalls debattiert werden.
Derzeit gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. In Baden-Württemberg, Bayern und Berlin müssen Alkoholsünder schon jetzt ab 1,1 Promille zur Begutachtung. „Das führt zu einem absurden Kuriosum“, sagt der Verkehrsexperte vom Automobilclub ACE, Gert K. Schleichert. „Wer seinen Führerschein beispielsweise in Berlin wegen eines Blutalkoholwertes zwischen 1,1 und 1,6 Promille verloren hat, müsste zur MPU.“ Wenn er den Wohnsitz nach Brandenburg verlegt, entfällt diese Pflicht.
Ein solcher innerdeutscher MPU-Tourismus sei ein unhaltbarer Zustand, kritisiert der Präsident des Verkehrsgerichtstages (VGT), Kay Nehm. Experten wie Christina Köpke vom ADAC sind sich deshalb einig: Sie fordern bundesweit einheitliche Grenzwerte. „Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Betroffenen gleich behandelt werden und kein Führerscheintourismus innerhalb Deutschlands entsteht“, sagt Köpke.
Uneinigkeit herrscht unter den Fachleuten allerdings darüber, wie eine einheitliche Regelung aussehen soll. Der ACE zum Beispiel plädiert für 1,1 Promille. „Wer ernsthaft mehr Verkehrssicherheit erreichen will, darf bei Alkoholsündern keine Gnade walten lassen“, sagt ACE-Mann Schleichert.
Verkehrsanwälte dagegen sprechen sich für die Beibehaltung beziehungsweise die Einführung der 1,6-Promille-Grenze aus. „Ein Bürger, der einmal mit 1,1 Promille erwischt wird, ist deshalb noch kein notorischer Trinker, der auch zur MPU muss“, sagt der Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Jörg Elsner. Das sei ein unzulässiger Generalverdacht. „Dieses Misstrauen hat der Bürger nicht verdient“, sagt Elsner. Auch der Verkehrsclub AvD hält die Herabsetzung der Promillegrenze für unverhältnismäßig.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hält sich bedeckt. „Dazu gibt es noch keinen Vorstandsbeschluss“, sagt Sprecher Sven Rademacher. Ein ergänzender Vorschlag zum „Idiotentest“ kommt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Die MPU sollte nicht nur bei Alkoholdelikten angeordnet werden, sondern auch bei Aggressions- und Körperverletzungsdelikten“, sagt Sprecher Jan Velleman. „Die Praxis zeigt, dass jemand, der sich regelmäßig prügelt, sich tendenziell auch im Straßenverkehr danebenbenimmt. Man sollte daher überprüfen, ob seine charakterliche Eignung für den Führerschein gegeben ist.“