Amazon darf Download-Plattform weiter Appstore nennen
New York/Berlin (dpa) - Apple ist mit dem Versuch gescheitert, dem Online-Händler Amazon im Eilverfahren die Nutzung des Namens „Appstore“ für dessen Software-Plattform verbieten zu lassen.
Die zuständige Richterin lehnte am Mittwoch (Ortszeit) den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab und setzte eine Gerichtsverhandlung auf Oktober 2012 an.
Apple habe nicht beweisen können, dass die Namensähnlichkeit mit seinem App Store (der sich getrennt schreibt) mit Programmen für iPhone und iPad zu Verwirrung bei Verbrauchern führe, erklärte die Richterin. Zugleich widersprach sie aber auch der Ansicht von Amazon, der Begriff „App Store“ habe sich inzwischen so fest für die Bezeichnung von Software-Vertriebsplattformen eingebürgert, dass er von allen genutzt werden könne.
Amazon hatte unter dem Namen „Appstore“ eine Download-Plattform für Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android gestartet und war im März von Apple verklagt worden.
Apple argumentierte unter anderem, die Nutzer verbänden die Bezeichnung „App Store“ inzwischen eindeutig mit der Plattform des iPhone- und Mac-Herstellers. Damit könne es mit Amazons „Appstore“ zu Verwirrung bei Verbrauchern und Schaden für Apple kommen. Die Richterin konterte, der Online-Einzelhändler biete nur Programme für Android an und den Nutzern sei auch bewusst, dass sie einen Dienst von Amazon und nicht von Apple ansteuern.
Apple hatte seinen App Store mit Programmen für Geräte mit dem iOS-Betriebssystem wie iPhone und iPad 2008 gestartet und die Markenrechte an dem Namen beantragt. Die US-Patentbehörde gewährte sie bereits, allerdings geht Konkurrent Microsoft gegen die Entscheidung vor. Apple erweiterte das App-Store-Angebot inzwischen um Programme für seine Mac-Computer.