Auch aus der Union Kritik an Leistungsschutzrecht
Berlin (dpa) - Das geplante Gesetz für einen besonderen Schutz von Verlagsprodukten im Internet stößt auch im Regierungslager auf Kritik.
„Das Leistungsschutzrecht hemmt Innovation. Es fördert sie nicht“, betitelte der CDU-nahe Verein cnetz einen Beitrag, in dem die Initiative der schwarz-gelben Regierungskoalition scharf kritisiert wird. Ein Leistungsschutzrecht dürfe nicht das Grundrecht auf Informationsfreiheit oder das Recht auf freie Meinungsäußerung tangieren, fordert der im April gegründete Verein für Netzpolitik.
Neue Gesetze zum Schutz der Rechte von Autoren und Künstlern müssten bestehende Rechtsunsicherheiten im Internet abbauen, fordern die konservativen Netzpolitiker. „Ob dies durch den vorgelegten Gesetzentwurf gewährleistet wird, daran bestehen erhebliche Zweifel.“ So müssten Links zu Artikeln von Medienverlagen und Zitate daraus grundsätzlich frei bleiben. „Alle, die auf Presseartikel verlinken, erbringen auch eine Serviceleistung für Presseverlage, weil sie deren Inhalte bekannter machen.“
Kritik an den Plänen gibt es auch von Netzaktivisten sowie von Wirtschaftsverbänden. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) forderte die Bundesregierung in dieser Woche in einem Brief auf, auf das Gesetzesvorhaben zu verzichten. Für ein Leistungsschutzrecht gebe es keine hinreichende Legitimation, und der Entwurf für das geplante Gesetz enthalte „zahlreiche problematische Regelungen und Unschärfen, die grundsätzliche Fragen aufwerfen“.
Das geplante Gesetz sieht vor, dass gewerbliche Internet-Anbieter, kommerzielle Nachrichtenportale und Suchmaschinen in Zukunft an Presseverlage zahlen müssen, wenn sie deren journalistische Artikel für das eigene Angebot nutzen. Mit dem neuen Leistungsschutzrecht sollen Medien unter anderem an den Erlösen von Suchmaschinen wie Google beteiligt werden. Damit erfüllt die schwarz-gelbe Koalition eine Forderung aus der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenbranche.