Zweiwöchige Warnfrist Brüssel will Verbraucher vor Strafen beim Roaming schützen
Brüssel (dpa) - Im Ringen um kostenfreies Roaming im europäischen Ausland hat die EU-Kommission ihren jüngsten Vorschlag noch einmal konkretisiert.
Anbieter sollten etwa frühestens nach einer Frist von vier Monaten wegen mutmaßlichen Missbrauchs gegen Verbraucher vorgehen können, teilte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip in Brüssel mit.
Selbst im Falle eines festgestellten Verstoßes solle zudem eine zweiwöchige Warnfrist gelten, bevor tatsächlich Zusatzgebühren erhoben werden könnten. Die EU-Kommission will damit eine Balance zwischen Anbieter- und Verbraucherrechten finden und letztlich den Anstieg von Telekommunkations-Preisen in den EU-Staaten verhindern.
Die Brüsseler Behörde hatte bereits im September ihren ersten Roaming-Vorschlag nach Kritik überarbeitet. Dem aktuellen Plan zufolge sollen Handynutzer ab Mitte 2017 ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zusatzkosten Roaming im EU-Ausland nutzen können. Das System soll auf dem Wohnort oder einer „festen Verbindung“ zu einem EU-Staat basieren.
Im Grundsatz hatten sich das Europaparlament und die EU-Staaten schon im vergangenen Jahr auf den Wegfall von Roaming-Gebühren verständigt. „Dauerhaftes Roaming“ war in jenem Beschluss nicht vorgesehen, was das im Detail bedeutet, sollte die EU-Kommission ausarbeiten.
Vertreter der Staaten sollen nun am kommenden Montag über den ergänzten Vorschlag abstimmen. Zudem stehen noch Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und den Staaten darüber aus, inwieweit sich Anbieter untereinander weiterhin Gebühren für die Netznutzung in Rechnung stellen dürfen. Dem ursprünglichen Zeitplan zufolge sollten neue Roaming-Regelungen zum 15. Juni 2017 in Kraft treten.