Schutz für Hotspot-Anbieter Bundesregierung will bei WLAN-Gesetz nachbessern

Berlin (dpa) - Das Ziel sind öffentliche WLAN-Netze ohne Passwörter und Abmahnrisiko: Acht Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Telemediengesetzes zum Schutz der Hotspot-Anbieter vor Haftungsansprüchen sieht die Bundesregierung Bedarf für Nachbesserungen.

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Ein entsprechender Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums befinde sich gerade in der Abstimmung mit den anderen Ressorts, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin.

Dem Gesetzentwurf zufolge müssen Betreiber unverschlüsselter WLANs wie Hotels oder Cafés nicht mehr die Kosten für Abmahnungen oder für Gerichtsprozesse tragen, wenn ein Gast etwa illegale Inhalte herunterlädt. Außerdem wird klargestellt, dass Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, ihr Netz zu verschlüsseln. Über den Gesetzesentwurf hatte zuerst die „Rheinische Post“ berichtet.

Das Bundeswirtschaftsministerium reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur so genannten Störerhaftung. In dem konkreten Fall war der Betreiber eines offenen Funknetzes, Tobias McFadden, zwar davon befreit worden, für den illegalen Download eines Songs Schadenersatz und Abmahnkosten zahlen zu müssen. Der EuGH erklärte aber gleichzeitig, dass im Falle einer Rechtsverletzung von dem WLAN-Betreiber verlangt werden könne, den Zugang künftig mit einem Passwort zu sichern.

Das Wirtschaftsministerium erklärte, man wolle die weitere Verbreitung von WLAN in Deutschland befördern. „Auf dem Weg in eine digitale Gesellschaft benötigen wir eine hohe Verfügbarkeit von offenen WLAN-Hotspots.“ Hier hinke Deutschland im weltweiten Vergleich noch hinterher. „Deshalb wollen wir das Anbieten von WLAN vereinfachen und den einzelnen Anbieter vor Kosten schützen.“