Daten im Netz sollen „Verfallsdatum“ bekommen
Die EU will, dass Verbraucher ihre persönlichen Angaben in Zukunft dauerhaft löschen können.
Düsseldorf. Wer im Internet in sozialen Netzwerken einen Beitrag löscht, kann sich nicht sicher sein, dass die Daten auch tatsächlich gelöscht werden.
Wie der österreichische Student Max Schrems 2011 zeigte, speichern Unternehmen wie Facebook persönliche Daten ihrer Nutzer oft jahrelang weiter — auch wenn sie per Löschfunktion entfernt wurden oder die Mitgliedschaft beendet wurde.
Das gleiche gilt für zu Werbezwecken gesammelte Nutzungsdaten der Internetnutzer. Kontrolle über das, was mit den persönlichen Daten geschieht, wie lange sie gespeichert werden und an wen sie weitergegeben werden, hat der Nutzer kaum.
Ein Vorstoß der EU-Kommission für eine EU-weite Datenschutzreform soll die Praxis der unkontrollierten und umfangreichen Datenspeicherung beenden. Der Entwurf, der ab heute diskutiert wird, soll überall da gelten, wo Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden und sieht unter anderem ein „Recht auf Vergessenwerden“ vor. So könnten veröffentlichte Daten mit einem „Haltbarkeitsdatum“ versehen werden können, nach dessen Ablauf sie verschwinden.
EU-Bürger sollen in Zukunft auch genau wissen, welche Daten sie preisgeben und was damit geschieht. Endlose Datenspeicherung soll es nicht mehr geben — die Verantwortung zur vollständigen Löschung persönlicher Daten soll laut Vorlage zu den Unternehmen verlagert werden. Verstöße sollen — anders als bisher — drastische Sanktionen nach sich ziehen.
Kritik kommt vom Verband der deutschen Internetunternehmen Bitkom. Die Verordnung sei „zu eng und unflexibel“, heißt es. Es sei technisch kaum möglich, den Anforderungen nachzukommen. Auch vonseiten der Bundesregierung kommen Einwände. Zwar sei man für europaweit einheitliche Regeln, die Vorschläge gingen aber zu weit, teilte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner im November mit. tsn