Industrie Datenschutzgrundverordnung: „Nachjustierung“ gefordert
Potsdam (dpa) - Kurz vor dem offiziellen Inkrafttreten der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sehen Vertreter der Wirtschaft noch großen Handlungsbedarf zum Nachjustieren.
Ein großer Fehler sei es etwa, dass die DSGVO auf dem Prinzip der Datensparsamkeit basiere, sagte Dieter Kempf, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) am Donnerstag in Potsdam. In der Verordnung ist festgeschrieben, dass in Europa Daten nur noch dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, wenn sie einem erlaubten Zweck dienen und wenn sie überhaupt erforderlich sind. Der BDI-Präsident meinte dagegen, im Rahmen einer informationellen Selbstbestimmung sollten die Bürger selbst entscheiden können, welche Daten erhoben und verwendet werden. „In Zeiten der Datenvielfalt ist Datensparsamkeit einfach das falsche Bauprinzip.“
Der Autozulieferer Bosch habe kürzlich ein automatisches Frühwarnsystem für den Verkehr vorgestellt, das drohende Kollisionen im Vorfeld erkenne, sagte Kempf. „Ich wüsste nicht, wie wir das nach der DSGVO unterbringen könnten.“ Es müsse intensiv darum gerungen werden, die „Version zwei“ der DSGVO zu diskutieren. Es gehe darum, wie aus der Datensparsamkeit ein Prinzip der Datensouveränität gemacht werden könne.
Thomas Bareiß, Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, hob allerdings die DSGVO als große Errungenschaft hervor, die die europäischen Staaten gemeinsam geschaffen haben. Es gelte, das Spannungsverhältnis zwischen ökonomischen Chancen und den Risiken abzuwägen. Notwendig sei ein verbindlicher Rechtsrahmen, der Grundrechte schütze und Geschäftsmodelle ermögliche.
Fast alle großen Firmen versuchen derzeit, mit der Auswertung großer Datenmengen (Big Data) neue Geschäftsmöglichkeiten auszuloten. Auch das Interesse bei Daimler sei es, einen Mehrwert zu schaffen, sagte Guido Vetter, Datenspezialist des Automobilkonzerns. Jeder einzelne Fall werde jedoch inzwischen danach untersucht, ob er datenschutzrechtlich zulässig sei. Durch die DSGVO seien Testdaten quasi nicht mehr legal zu erheben, klagte Axel Keßler von Siemens. Der Konzern erhebe sie inzwischen deshalb in China oder den USA. Die Grundverordnung schreibe „exzessive Informationspflichten vor“, sagte Keßler. „Die sind kaum zu bewältigen.“
Es müsse noch ein Weg gefunden werden, wie die Regelungen den Anforderungen an informationeller Selbstbestimmung genügten, aber nicht die Interessen der Industrie behinderten, sagte Kempf. Immerhin sei die DSGVO doch sinnvoller, als in 28 Ländern verschiedene Gesetze zum Datenschutz in Europa befolgen zu müssen.