E-Book-Käufer erhalten nur die Lizenz zum Lesen
Berlin (dpa/tmn) - Ganze Bibliotheken in der Handtasche: Mit einem E-Book-Reader ist das kein Problem. Schwierig wird es allerdings, wenn der Nutzer seine elektronischen Bücher weitergeben will. Vor dem Kauf eines Lesegeräts ist daher genaues Hinsehen gefragt.
Elektronische Bücher sind oft kaum oder gar nicht günstiger als die Konkurrenz auf Papier. Trotzdem erhalten Verbraucher mit dem Kauf eines E-Books viel weniger Rechte: Im Gegensatz zu einem gedruckten Buch können sie die Datei zum Beispiel nicht weiterverkaufen, verleihen oder verschenken. Stattdessen erhalten sie nur eine Lizenz zum Lesen, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das verhindert nicht nur die Weitergabe des digitalen Lesestoffs, sondern bringt oft noch weitere Einschränkungen mit sich.
Verbraucher sollten sich daher vor dem Kauf eines E-Book-Readers informieren, welche Regeln bei dem Gerät und dem dazugehörigen Onlineshop gelten. So kann es nach Angaben der Verbraucherschützer zum Beispiel sein, dass die Nutzung von E-Books oder digitalen Zeitschriften auf bestimmte Länder beschränkt wird. Wandert der Nutzer aus, wird seine digitale Bibliothek wertlos.
Auch eine Offline-Sicherung der Bücher ist nicht überall möglich. Und bei älteren E-Book-Readern kann es passieren, dass der Hersteller die Versorgung mit Updates einstellt. Neuerscheinungen können dann möglicherweise nicht mehr gelesen werden, wenn sie mit einer neuen Version des Kopierschutzsystems versehen werden.
Außerdem sind nicht alle E-Books mit jedem Lesegerät kompatibel. Das gilt vor allem für die Kindle-Geräte von Amazon, warnen die Experten: E-Books für den Kindle lassen sich auf anderen Lesegeräten nicht öffnen. Umgekehrt können die Amazon-Reader nicht mit dem populären EPUB-Format umgehen, das bei den meisten anderen E-Books zum Einsatz kommt. Nutzer können EPUB-Bücher mit der kostenlosen Software Calibre aber so umwandeln, dass sie auch auf dem Kindle lesbar sind.