Elektrogeräte: Garantieverlängerung oft unnötig
Düsseldorf (dpa/tmn) - Beim Kauf von Elektrogeräten muss nicht gleich eine Zusatzversicherung oder Garantieverlängerung abgeschlossen werden. Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagt: Das sei oft überflüssig.
Oft bekommen Kunden, die sich zum Beispiel einen neuen Fernseher oder eine neue Kamera zulegen wollen, das Angebot spezieller Zusatzversicherungen oder Garantieverlängerungen gegen Aufpreis. Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät vor schnellen Vertragsabschlüssen ab - oft sei das nicht nötig.
Bei einer Garantieverlängerung erhält der Kunde anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre einen bis zu fünf Jahre währenden Reklamationsanspruch. Die Kosten dafür werden meist nach der Höhe des Neukaufpreises des jeweiligen Produktes berechnet. Sie werden als einmalige Pauschale oder in monatlichen Abschlägen bezahlt. Verbraucherschützer Tryba rät zum Nachrechnen: Bei einem monatlichen Betrag in Höhe von zehn Euro komme schnell eine Summe zusammen, die die Kosten für kleinere Reparaturen weit überschreite. Davon profitiere nicht der Kunde, sondern allein der Händler.
In einigen Fällen besteht der Anspruch, für die Dauer der Reparatur vom Händler leihweise ein Ersatzgerät zu erhalten. Laut Georg Tryba von der Verbraucherzentrale sei es deshalb vor allem bei Arbeitsmitteln sinnvoll, für eine Verlängerung der Garantie zu bezahlen. Etwa bei einem teuren Laptop, der täglich gebraucht wird und von dem das eigenen Einkommen abhängt.
Bei Zusatzversicherungen, die auch bei Verlust und Verschleiß Ersatz versprechen, sollte das Kleingedruckte in den Geschäftsbedingungen genau gelesen werden. Laut Verbraucherschützer Tryba ist Zurückhaltung geboten: In den meisten Fällen seien die Anforderungen an die Versicherungsnehmer äußerst streng. Im Kleingedruckten vieler Verträge finden sich Klauseln, die die Versicherer im Großteil der Schadens- oder Verlustfälle von ihrer Zahlungspflicht entbinden.