Was dürfen die Systeme? Experten schlagen ethische Regeln für Computer-Autos vor
Berlin (dpa) - Eine neue Expertenkommission soll ethische Regeln für Computer-Autos in Deutschland vorschlagen. „Wir wollen Leitplanken für die Programmierer aufstellen“, sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Auftaktsitzung des Gremiums in Berlin.
Geklärt werden solle, was hochautomatisierte Systeme dürfen und was gerade nicht. Dabei solle gelten, dass Sachschaden immer vor Personenschaden gehe. Zudem dürfe es keine „Klassifizierung“ von Menschen geben. Computergesteuertes Fahren mache Mobilität sicherer, effizienter und umweltschonender. Bei Rahmenbedingungen der Technik gehe es daher um „Antworten, die diese Innovation ermöglichen“.
Der Kommissionsvorsitzende, Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio, nannte als eine Grundsatzfrage, wie viel Automatisierung und welche menschlichen Eingriffsmöglichkeiten eine Gesellschaft wolle. „Automatisierte Fahrsysteme müssen sich in eine Rechtsordnung einfügen, die den Menschen in seiner körperlichen Integrität und als selbstbestimmte Persönlichkeit in den Mittelpunkt stellt.“
Einen ersten Ergebnisbericht soll die Kommission im Sommer 2017 vorlegen. Dem Gremium mit 14 Mitgliedern gehören Wissenschaftler sowie unter anderem Vertreter von Autoindustrie, Verbraucherschützern und des Autofahrerclubs ADAC an.
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Rechtsrahmen für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme. Laut einem Gesetzentwurf des Ministeriums sollen sich Fahrer vom Verkehrsgeschehen und der Steuerung solcher Wagen „abwenden“ dürfen, wenn der Computer die Fahrt übernimmt. Der Fahrer muss aber „wahrnehmungsbereit“ bleiben, um die Kontrolle übernehmen zu können.