Gericht pro AfD-Politikerin Facebook darf Beleidigung gegen Weidel nicht verbreiten
Hamburg/Berlin (dpa) - Facebook darf die beleidigende Äußerung eines Nutzers gegen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel nach einer Gerichtsentscheidung nicht weiter in Deutschland verbreiten.
Dies sei dem sozialen Netzwerk per einstweiliger Verfügung untersagt worden, teilte das Landgericht Hamburg mit. Bei zuwiderhandlungen droht laut Gesetz ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro.
Der Nutzer hatte die Vorsitzende der Bundestagsfraktion unter anderem als „Nazi Drecksau“ beschimpft, weil sie sich laut einem Medienbericht angeblich gegen die Homosexuellen-Ehe ausgesprochen hatte. Facebook hatte den Kommentar zwar bereits für Nutzer mit einer IP-Adresse in Deutschland gesperrt. Über einen sogenannten VPN-Tunnel zu einem ausländischen Server sei die Beleidigung aber immer noch sichtbar gewesen, erklärte Weidels Anwalt.
Unklar ist, welche technischen Maßnahmen Facebook nun ergreifen muss. Es wird erwartet, dass die Kammer dies in der schriftlichen Urteilsbegründung erklärt. Die Kosten des Verfahrens muss das Netzwerk tragen.
Als Konsequenz aus dem Skandal um die Ausforschung von Facebook-Nutzerdaten möchte die SPD den Internetkonzern einer weitgehenden Regulierung unterwerfen. „Facebook predigt Offenheit und Transparenz, setzt dieses Prinzip aber selbst nicht um“, sagte SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zur Begründung. „Mächtige Plattformen wie Facebook müssen über die europäische Datenschutzgrundverordnung hinaus reguliert werden.“
Die Bundesregierung werde „zügig eine Datenethikkommission einsetzen“, kündigte der SPD-Politiker an. Zudem müssten Konzerne mit einer solchen Marktmacht gezwungen werden, die Kriterien für Algorithmen offenzulegen und diese durch eine Art Digital-TÜV überprüfen zu lassen.
Bei dem Datenskandal hatte der Entwickler einer Umfrage-App vor mehr als vier Jahren Informationen von Facebook-Nutzern unrechtmäßig an Cambridge Analytica weitergereicht. Die Datenfirma arbeitete später unter anderem für das Wahlkampfteam von US-Präsident Donald Trump. Dabei ging es nicht nur um die Daten der Umfrage-Teilnehmer, sondern auch um die ihrer Facebook-Freunde. Insgesamt könnten nach Schätzungen von Facebook bis zu 87 Millionen Nutzer betroffen gewesen sein, die weitaus meisten in den USA. Der Konzern wusste bereits seit Ende 2015 von der Weitergabe der Umfrage-Daten, gab sich damals aber mit der Zusicherung zufrieden, dass diese gelöscht worden seien.
Der Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz beklagte die bisherige „Beißhemmung“ seitens der Bundesregierung bei digitalen Themen. „Ich finde die Politik hat schon die Verantwortung und auch die Pflicht, die Gesetzeslage durchzusetzen und die Rechte und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber solchen Unternehmen zu schützen“, sagte er dem Sender Bayern 2.