Trotz Urteil Facebook-Einstellungen regelmäßig prüfen
Berlin (dpa/tmn) - Mit Privatsphäre-Fallstricken bei Facebook kennen sich viele Mitglieder recht gut aus. Dass es aber Voreinstellungen gibt, über die sie nicht informiert wurden und in die sie auch nicht eingewilligt haben, dürfte die meisten doch überraschen.
Zwar hat nun das Landgericht Berlin diverse Voreinstellungen wie einen aktivierten Ortungsdienst bei der Facebook-App oder die Auffindbarkeit des eigenen Profils durch Suchmaschinen untersagt (Az.: 16 O 341/15). Da aber künftig nicht auszuschließen ist, dass es wieder Änderungen gibt, oder neue Funktionen standardmäßig aktiviert sind, bleibt nur die regelmäßige Kontrolle unter „Einstellungen/Privatsphäre“.
Für einige grundlegende Facebook-Einstellungen rund um die Privatsphäre hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Video-Tutorials veröffentlicht. Darin geht es etwa um die Sichtbarkeit von Bildern, Posts und Freundeslisten oder um den Umgang mit Markierungen, Werbung oder Facebook-Apps. Zudem finden sich im Hilfebereich von Facebook ausführliche Fragen und Antworten rund um Privatsphäre-Einstellungen und -Funktionen.
Weil Facebook Nutzerdaten sammelt, um personalisierte Werbunganzuzeigen, ist es auch sinnvoll, hin und wieder dem Bereich „Einstellungen/Werbeanzeigen“ einen Besuch abzustatten. Dort wird aufgelistet, welche werberelevanten Seiten man mit „Gefällt mir“ markiert hat oder welche Interaktionen es mit Werbetreibenden gegeben hat. Unter „Deine Informationen“ ist zu sehen, welche werberelevanten Attribute Facebook dem jeweiligen Nutzer zuordnet. Dort kann man auch angeben, wozu man keine Werbung angezeigt bekommen möchte. Unter „Einstellungen für Werbeanzeigen“ lässt sich personalisierte Werbung auch deaktivieren.