Das Pariser Berufungsgericht bestätigte am Montag eine Gerichtsentscheidung von Oktober 2014, die Uber betrügerischer Geschäftspraktiken bezichtigte. Damals waren dem US-Startup noch 100 000 Euro Strafe aufgebrummt worden, weil es seinen Dienst UberPop fälschlicherweise als legales Mitfahrangebot dargestellt habe.
Bei UberPop werden über eine Smartphone-App Fahrgäste gegen Provision an private Autofahrer vermittelt. In diversen europäischen Ländern - auch in Deutschland - wurde UberPop nach Gerichtsurteilen eingestellt. Uber setzt nun hauptsächlich auf die Vermittlung von Mietwagen mit Fahrern.